Häufige Fragen an Juristen oder Anwälte

Ich sammle und beantworte Fragen, die mir als Jurist und Rechtsanwalt gestellt wurden.

Diese Seite ist noch im Aufbau und wird laufend erweitert. Senden Sie mir gerne Ihre Frage(n) per E-mail an office@anwaltlackner.at oder über mein Kontaktformular.

Allgemeines

Rechtsanwält:innen in Österreich sind lange und umfangreich ausgebildet. Unsere Aufgabe ist Ihre Lebenssituation in jeder rechtlichen Sicht zu prüfen, Sie vor Risiken zu warnen, aus rechtlich unangenehmen Situationen herauszuführen und Ihre Rechte vor Gerichten oder Behörden zu verteidigen und durchzusetzen. Die Ausbildung, Fortbildung und standesrechtliche Aufsicht der Rechtsanwaltskammer stellt sicher, dass Ihr Anwalt diesen Anforderungen gewachsen ist.

Es ist daher ein Vorteil von anwaltlich beraten zu sein, auch ohne Anwaltspflicht.

Doch wann ist ein Anwalt zum Beispiel verpflichtend?
Zivilverfahren: ab einem Streitwert von EUR 5.000 und im Rechtsmittelverfahren (Ausnahmen zB vor dem Bezirksgericht)
Strafverfahren: gesetzliche Strafdrohung übersteigt drei Jahre, Schöffen- und Geschworenenprozess, Untersuchungshaft
Verwaltungsstrafverfahren: vor dem Verwaltungsgerichtshof oder dem Verfassungsgerichtshof

Einkommensschwache Personen können Verfahrenshilfe beantragen. Anwaltliche Leistung im Rahmen der Verfahrenshilfe erfolgt für den Antragsteller jedenfalls kostenlos. Der/die Verfahrenshelfer:in arbeitet (außer bei sehr hohem Aufwand) unentgeltlich.

Grundsätzlich wird jeder Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin gleich oft von der Rechtsanwaltskammer als Verfahrenshelfer:in bestellt. Durch die verstärkte Spezialisierung in einzelnen Rechtsgebieten hat sich in der Praxis etabliert, dass viele Verfahrenshelfer:innen Kollegen und Kolleginnen mit mehr Erfahrung auf dem Gebiet des Einzelfalls als Substitut beauftragen. Dennoch trifft die Letztverantwortung die jeweiligen Verfahrenshelfer:innen.

Vor der Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte gelobt der Anwalt/die Anwältin zu allererst „bei meinem Gewissen“.

Gerade im Zusammenhang mit der Vertretung von Straftätern werde ich immer wieder gefragt, wie ich diese mit meinem Gewissen vereinbaren könne. Zugegeben: Es ist nicht immer einfach. Dennoch gibt es für mich sehr gute Gründe, warum ich die Tätigkeit als Rechtsanwalt gerade dort für sehr wichtig und mit meinem Gewissen gut vereinbar halte:

  1. Prinzip der zweiten Chance: In vielen Bereichen glaube ich, dass Veränderung, Vergebung und Resozialisierung der beste Weg für eine gesunde und nachhaltige Gesellschaft sind.

  2. Recht auf Verteidigung: Jeder Mensch ist gleich viel wert. Diesen Wert verliert er nicht durch verwerfliche Handlungen. Wenn einem Menschen eine schlechtere und damit unfaire Verteidigungschance zugebilligt wird, wird ihm ein Teil dieses Werts abgesprochen. Ich möchte mich moralisch nicht über andere Menschen stellen.

  3. Anwalt sein ist nicht anders: Der Anwaltsberuf unterscheidet sich in diesem Punkt nicht von anderen Berufen. Auch jeder andere Beruf stellt Gewissensfragen und es muss überlegt werden, ob man für bestimmte Personen tätig werden will, die beispielsweise einem anderen politischen oder moralischen Wertekodex folgen. Als Anwalt ist die Intensität oft eine andere, die Fragen aber die gleichen. Das macht es nur leichter das eigene Gewissen zu hören.

Freiheit bei der Mandatsannahme: Fällen deren Annahme gegen mein Gewissen sprechen, kann ich einfach frei ablehnen. Aufgrund meines Gelöbnisses bin ich sogar dazu verpflichtet. Diese Verpflichtung nehme ich sehr ernst.

Privatrecht, Zivilrecht und bürgerlichem Recht > In der Praxis keiner. Privatrecht kann genau genommen in allgemeines Privatrecht und Sonderprivatrecht geteilt werden. Im Allgemeinen geht es hier um Verträge und sonstige Rechtsbeziehung zwischen rechtlich gleichgestellten Personen.

Rechtsanwalt und Anwalt > Diese Begriffe werden häufig synonym verwendet. Es gibt neben dem Begriff Rechtsanwalt/Rechtsanwältin aber beispielsweise auch Prokuraturanwält:innen, Staatsanwält:innen oder Patentanwält:innen. Letztere sind Natur- oder Ingenieurwissenschaftler, die nur im gewerblichen Rechtsschutz vertreten und haben dafür eine langjährige (keine Rechtsanwalts-)Ausbildung absolviert. Staatsanwält:innen haben dieselbe Ausbildung wie Richter:innen absolviert und sind Organe der Justiz, deren Hauptaufgabe die Leitung des Ermittlungsverfahrens und Anklage in Strafverfahren ist. Prokuraturanwält:innen sind Rechtsanwält:innen der Finanzprokuratur und vertreten die Republik Österreich.

Mord und Totsschlag > Totschlag ist das Töten aufgrund einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung und mit geringerer Strafe bedroht. Mord ist das vorsätzliche Töten eines anderen Menschen.

ABGB und AGB > ABGB ist das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, also ein Gesetz, das allgemeine Regeln zum Zivilrecht enthält. AGB sind allgemeine Geschäftsbedingungen, also Vertragsmuster oder Vertragsschablonen, die von Privatpersonen/Unternehmern erstellt und genutzt werden.

Verbraucher und Konsument > Keiner, der Gesetzgeber und die Judikatur verwenden diese Begriffe synonym.

Zivilrecht

Gewährleistung, Schadenersatz, Verträge und alles unter Privaten

Für viele Verträge gibt gesetzliche Rücktrittsrechte, die einen bedingungslosen Rücktritt innerhalb einer bestimmten Frist erlauben. Zum Beispiel gilt für online abgeschlossene Verträge zwischen Unternehmer:innen und Verbraucher:innen das Rücktrittsrecht des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes. Heutzutage werden so viele Verträge nur noch online abgeschlossen oder es gilt ein anderes Rücktrittsrecht (Versicherungsverträge, etc), dass viele davon ausgehen, es gäbe bei jedem Vertrag ein Rücktrittsrecht. Das ist nicht so. Gerade beim Abschluss in den Geschäftsräumlichkeiten von Unternehmer:innen ist daher Vorsicht geboten.

Viele Händler:innen bieten problemlose Rückgabe oder Umtausch von Waren binnen 14 Tagen ab dem Kaufdatum an. Bei Vertragsabschluss in deren Geschäftslokal sind sie nicht dazu verpflichtet. Sie tun es in der Regel freiwillig, um konkurrenzfähig mit dem Online-Handel zu bleiben.

Ob Sie eine Möglichkeit haben von Ihrem Vertrag zurückzutreten, vielleicht sogar nach Ablauf der gesetzlichen Frist, kann Ihr Anwalt einfach beantworten.

AGB steht für allgemeine Geschäftsbedingungen. Viele Unternehmen nutzen solche Vertragsschablonen, um ihre einzelnen Verträge nicht ewig lang und einfach zu gestalten.

AGB gehören nicht automatisch zu einem Vertrag. Dazu müssen die AGB erst zum Vertragsinhalt gemacht werden. Das kann ausdrücklich oder durch eine entsprechende Handlung passieren. Online wird oft eine Checkbox angehakt mit der AGB akzeptiert werden, abseits des Online-Handels kann  ein Hinweis auf die AGB bereits reichen, wenn es die Möglichkeit gab, darin einzusehen.

Grundsätzlich gilt für AGB, die zum Vertragsinhalt wurden, dass diese Klauseln zu beachten sind. Sittenwidrige oder  ungewöhnliche Klauseln gelten aber nicht. Im Verbraucherrecht gibt es zusätzlich die Transparenzkontrolle.

Verbraucherschutzverbände können Unternehmer:innen, die unzulässige Klauseln benutzen abmahnen oder unter anderem auf Unterlassung und Veröffentlichung klagen. Das kann teuer werden und die unternehmerische Existenz gefährden. Auch einzelne Vertragspartner können die Anwendung einzelner Klauseln gerichtlich bekämpfen.

Insbesondere Unternehmer:innen empfehle ich, sich bei Verwendung von AGB anwaltlich beraten zu lassen. Insbesondere in den letzten Jahren hat der Europäische Gerichtshof etliche „Standard“-Klauseln aus „Standard“-AGB für unzulässig erklärt. Das führt in einigen Branchen zu massenhaften Vertragsrücktritten- und auflösungen sowie Massenverfahren mit hohen Rückforderungen und einschneidenden wirtschaftlichen Risiken sogar für große Unternehmen.

Ein freiwillig eingeräumtes Umtausch- oder Rücktrittsrecht ändert nichts an den bestehenden gesetzlichen Rechten, wie zB Gewährleistung. Ist Ware zum Zeitpunkt der Übergabe fehlerhaft oder ein Fehler angelegt, müssen Verkäufer:innen den Mangel ausbessern oder die Ware austauschen. Tritt bei Verbraucher:innen im ersten Jahr nach Übergabe ein Fehler auf, müssten Verkäufer:innen beweisen, dass die konkrete Ware bei Übergabe nicht mangelhaft war. Sofern nicht offensichtlich mutwillige Zerstörung oder normale Abnutzung vorliegt, ist das für viele Unternehmer:innen unmöglich oder zu teuer. Oft wird versucht einen Austausch durch Gutschein vorzunehmen. Austausch im Sinne des Gesetzes bedeutet aber dass Käufer:innen ein gleiches Stück der Ware bekommen, nicht dass eine andere Ware aus dem Sortiment der Verkäufer:innen gewählt werden kann. Käufer:innen sind nicht verpflichtet einen Gutschein anzunehmen und unter Umständen sogar zu einem Rabatt oder zur Rückforderung des Kaufpreises berechtigt.

Ob ein Mangel zur Gewährleistung berechtigt und was genau gefordert werden kann, kann Ihr Anwalt einfach beantworten.

Schmerzengeld ist Schadenersatz für körperliche und seelische Schmerzen.

Haben mehrere Täter zusammengewirkt kann von jedem Einzelnen der volle Schadenersatz verlangt werden bis 100% des Schadens ersetzt wurden. Wenn in einem Fall mehrere Personen beteiligt waren, kann es schwierig sein, festzustellen, wer als Mittäter in Anspruch genommen werden kann. Was bei einer Schlägerei noch leicht zu beurteilen ist, ist bei einem Schülerstreich, bei dem ein Komplize achtlos handelt, die anderen aber nicht, schon schwerer zu beurteilen.

Unter Umständen kann eine Zahlung vom Haftpflichtversicherer des Täters erwirkt werden. Für Verkehrsunfälle mit Kraftfahrzeugen ist das beispielsweise sogar gesetzlich vorgesehen. Bevor Ansprüche gegen den Täter erhoben werden, sollte daher (einfach durch Ihren Anwalt) geprüft werden, ob zusätzlich andere Personen oder Unternehmen zur Zahlung verpflichtet sind.

Offene Rechnungen nicht zu bezahlen, kann teuer werden, insbesondere, wenn Inkassobüros ins Spiel kommen. Jedes Mahnschreiben vom Inkassobüro löst weitere Kosten aus, und so werden Inkassokosten gemeinsam mit Verzugszinsen bald höher als die ursprünglich offene Zahlung.

Was Inkassobüros für ihre Betreibung verlangen dürfen ist aber gesetzlich begrenzt. In der Inkassogebührenverordnung ist geregelt, welche Kosten verrechnet werden dürfen und in welcher Höhe.

Ich empfehle daher, sobald der 1. Inkassobrief einlangt, direkt mit dem Gläubiger Kontakt aufzunehmen und eine Zahlungsvereinbarung zu treffen. Korrespondenz mit dem Inkassobüro kann teuer werden!

Für eine genaue Prüfung oder eine rechtssichere Abwehr zu hoher Kosten, empfehle ich Ihnen Kontakt mit mir oder einem anderen Anwalt aufzunehmen.

Die Verordnung des Wirtschaftsministers  über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen setzt sowohl die Angemessenheit von A. Auftraggeberkosten als auch B. Schuldnerkosten fest (jeweils ohne Umsatzsteuer). Die in Eurobeträgen ausgewiesenen Gebührensätze erhöhen oder vermindern sich in jenem Ausmaß, in dem der Jahresdurchschnitt des VPI 1986 (Basis Jahresdurchschnitt 1994 = 100%) von der jeweils letzten vom Statistischen Zentralamt veröffentlichten Jahresdurchschnittszahl abweicht.

A. Höchstbeträge für Auftraggebergebühr:

  1. Im voraus zu entrichtende Auftragsgebühr für jede zum Einzug übertragene Forderung:
  • bis zu 6 % der Forderung,
  • bei Forderungen unter 13 Euro bis zu 2,03 Euro.
  1. Ermittlung der Anschrift eines Schuldners
  • im Bereich der Standortgemeinde des Inkassoinstitutes: bis zu 8,14 Euro zuzüglich Barauslagen,
  • außerhalb der Standortgemeinde im Inland bis zu 12,35 Euro zuzüglich Barauslagen,
  • im Ausland bis zu 23,98 Euro zuzüglich Barauslagen.
  1. Ermittlung der Einkommens- oder Vermögensverhältnisse des Schuldners: bis zu 50,87 Euro zuzüglich Barauslagen, wenn diese Kosten beim Schuldner uneinbringlich sein sollten.
  2. Hundertsatz auf diejenigen Beträge, um die sich die Schuld durch Leistungen des Schuldners oder eines Dritten zugunsten des Schuldners während der Vertragsdauer mindert.

Dieser Hundertsatz beträgt:

a) bei ausgeklagten Forderungen bis zu 30 % des eingebrachten Betrages zuzüglich Gerichts-, Rechtsanwalts-, Gerichtsvollzieher- und Portokosten,
bei nicht ausgeklagten Forderungen bis zu 15 % des eingebrachten Betrages,
bei erst nach wiederholten Interventionen und vergeblichen Inkassoversuchen zur Einbringung gebrachten Forderungen, verjährten Forderungen, Konkursforderungen oder Forderungen gegen Schuldner, die das eigenhändig unterschriebene Vermögensverzeichnis abgegeben haben, bis zu 40 % des eingebrachten Betrages;

b) wenn sich die zum Einzug übergebene Forderung als nicht bestehend erweist:

bei nicht ausgeklagten Forderungen bis zu 20 % der Forderung,
bei erst nach wiederholten Interventionen und vergeblichen Inkassoversuchen zur Einbringung gebrachten Forderungen, verjährten Forderungen, Konkursforderungen oder Forderungen gegen Schuldner, die das eigenhändig unterschriebene Vermögensverzeichnis abgegeben haben, bis zu 50 % der Forderung.

B. Höchstbetrag für Schuldnergebühr:

  1. Allgemeine Bearbeitungskosten bei Forderungen:
  •      bis 73 Euro …………………………………… bis 20,35 Euro
  •      über 73 Euro bis 364 Euro ……………… bis zu 22%
  •      über 364 Euro bis 727 Euro ……………. bis zu 17%
  •      über 727 Euro …………………….. ………. bis zu 8%
  1. Erste Mahnung bei Forderungen
  •      bis 19 Euro …………………………………… bis zu 4,36 Euro
  •      über 19 Euro bis 73 Euro ……………….. bis zu 7,27 Euro
  •      über 73 Euro bis 364 Euro ……………… bis zu 14,53 Euro
  •      über 364 Euro bis 727 Euro ……………. bis zu 24,71 Euro
  •      über 727 Euro ………………………………. bis zu 50,87 Euro

     Zweite Mahnung bei Forderungen

  •      bis 19 Euro …………………………………… bis zu 5,09 Euro
  •      über 19 Euro bis 73 Euro ………………… bis zu 9,45 Euro
  •      über 73 Euro bis 364 Euro ………………. bis zu 17,44 Euro
  •      über 364 Euro bis 727 Euro …………….. bis zu 27,62 Euro
  •      über 727 Euro ……………………………….. bis zu 58,14 Euro

     Für die dritte Mahnung und jede weitere Mahnung sowie für Telefoninkasso, Ratenzahlungsvereinbarungen, Stundungsvereinbarungen und außergerichtliche

     Vergleichsvereinbarungen gelten die gleichen Höchstsätze wie für die zweite Mahnung.

  1. Anschriftenerhebung:

Nachforschung innerhalb der Standortgemeinde des Inkassoinstitutes bis zu 17,44 Euro zuzüglich Barauslagen, Nachforschung außerhalb der Standortgemeinde bis zu 30,52 Euro zuzüglich Barauslagen,

Nachforschung im Ausland bis zu 101,74 Euro zuzüglich Barauslagen.

  1. Wegentgelt:
  • Bei Entfernungen vom Standort des Inkassoinstitutes unter 10 km bis zu 12,35 Euro zuzüglich Reisekosten,
  • bei Entfernungen von 10 km bis 50 km bis zu 18,17 Euro zuzüglich Reisekosten,
  • bei Entfernungen von 51 km bis 100 km bis zu 26,16 Euro zuzüglich Reisekosten und
  • bei Entfernungen über 100 km bis zu 38,52 Euro zuzüglich Reisekosten.
  1. Ermittlung der Einkommens- oder Vermögensverhältnisse bis zu 50,87 Euro zuzüglich Barauslagen.
  2. Evidenzhaltung pro angefangenes Vierteljahr bei Forderungen
  •      bis 19 Euro …………………………………… bis zu 2,91 Euro
  •      über 19 Euro bis 73 Euro ……………….. bis zu 4,36 Euro
  •      über 73 Euro bis 364 Euro ……………… bis zu 10,17 Euro
  •      über 364 Euro ………………………………. bis zu 20,35 Euro

Familienrecht

Ein Ehevertrag macht insbesondere dann Sinn, wenn wertvolle Sachen in die Ehe eingebracht werden sollen. Oft planen zukünftige Ehegatten gemeinsam ein Haus auf dem Grund eines der Beiden zu bauen oder in die Wohnung des Einen einzuziehen, manchmal geht es auch um emotional wichtige Erbstücke, die im Scheidungsfall in der Familie bleiben sollen.

Unterhaltsverpflichtete Elternteile können einen Antrag auf Herabsetzung der Unterhaltspflicht stellen.

Sind die Kinder, für die der Unterhalt gezahlt werden soll, minderjährig, muss der Antrag auf Unterhaltsherabsetzung beim zuständigen Pflegschaftsgericht gestellt werden. Bei volljährigen Kindern ist dieser Antrag bei dem zuständigen Bezirksgericht zu stellen. Für die Antragstellung muss eine Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 14,40 geleistet werden.

Voraussetzung ist eine Gerichtsentscheidung oder ein rechtskräftiger Vergleich, worin die Unterhaltshöhe festgelegt wurde.

Die Pflicht zur Zahlung von Geldunterhalt besteht, wenn das Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt und der Unterhalt daher nicht in Naturalien (Verpflegung, Kleidung, Schlafräumlichkeit, etc) geleistet wird. Elternteile, die ihre Kinder alleine erziehen, können vom anderen Elternteil Unterhalt fordern bis das Kind das dritte Lebensjahr abgeschlossen hat.

Die Höhe des Geldunterhalts richtet sich nach dem Einkommen des/der Unterhaltspflichtigen. Eine gute Orientierung gibt Ihnen ein Unterhaltsrechner, wie er beispielsweise hier zu finden ist.

Bei Antragstellung, Berechnung oder Verhandlung zum Unterhalt unterstütze ich Sie gerne.

Verwaltungsstrafrecht

In der Rechtsmittelbelehrung von Organstrafverfügungen oder Anonymverfügungen steht, dass es kein Rechtsmittel dagegen gibt. Das stimmt auch so. Aber wie kann das in einem Rechtsstaat sein?

Wenn Sie zu Unrecht gestraft wurden, sollten Sie die Strafe nicht bezahlen. Wird die Strafe nicht innerhalb der Einzahlungsfrist bezahlt, tritt sie automatisch außer Kraft und ein „ordentliches Verfahren“ beginnt. In diesem kann es zu höheren Strafen kommen, gegen die dann die üblichen Rechtsmittel möglich sind.

Wie Ihre Erfolgschancen in einem ordentlichen Verfahren sind und ob die Strafe bezahlt werden sollte oder nicht, kann Ihr Anwalt einfach einschätzen.

Strafrecht

Ein Kraftfahrzeug betrunken zu lenken ist nicht gerichtlich, aber mit Verwaltungsstrafe strafbar. Bei der Teilnahme am Straßenverkehr mit Promillegehalt über 0,5 bzw. 0,8 ‰ im Straßenverkehr, kann der Führerschein für eine gewisse Zeit abgenommen und eine Geldstrafe verhängt werden. Wenn es dabei aber zu einem Unfall oder einer konkreten Gefährdung kommt, kann es aber schon zu einer gerichtlichen Strafe kommen.

 Mag. Daniel Lackner